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Zitierfest

MucMonacensia-GebuehrenS · Monacensia-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 3 MucMonacensia-GebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2003.

(1) Die Mindestgebühr je Gebührenbescheid beträgt 5,10 Euro (ohne Porto und Verpackung), außer bei Barzahlung.

(2) In besonderen Fällen (z.B. notwendige Restaurierung, intensive kommerzielle Nutzung) können die Gebühren nach § 2 Abs. 4 Nrn. 1 und 2 dieser Satzung bis zum Zehnfachen des angegebenen Satzes erhöht werden. Bestehende Urheberrechte Dritter werden durch die Bezahlung der Gebühr gemäß § 2 Abs. 4 Nrn. 1 und 2 nicht abgelöst.

(3) Gebührenfrei ist die Wiedergabe von Sammlungsgegenständen (Foto, Druck, Postkarte etc.) bei sammlungsbezogener Berichterstattung im Interesse des Monacensia-Literaturarchivs.

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