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Zitierfest

MucMonacensia-GebuehrenS · Monacensia-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucMonacensia-GebuehrenS – Gebührenkatalog

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2003.

(1) Folgende Gebühren werden erhoben:

1.Für Vorlage oder Versendung von Archivgut, Erteilung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte, Erstellen von Gutachten oder sonstigen Tätigkeiten bei Beanspruchung einer Fachkraft des höheren Dienstes des gehobenen Dienstes des mittleren Dienstes des einfachen Dienstes je Halbstunde Zeitaufwand,28,40 Euro 21,20 Euro 17,60 Euro 15,10 Euro
2.für die Wiedergabe von Archivgut mittels Schneidetisch oder Tonwiedergabegerät einmalig,15,30 Euro
3.für die Benutzung eines Lesegerätes, Videogeräts, Terminals oder Reader-Printers einmalig.5,10 Euro

(2) Bei Bemessung von Gebühren und Zeitaufwand wird jede angefangene Halbstunde mit dem vollen Halbstundenpreis berechnet.

(3) Gebühren nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3 werden nicht erhoben bei Benutzung des Monacensia-Literaturarchivs

  • 1. für nachweislich wissenschaftliche heimatkundliche und unterrichtliche Zwecke;
  • 2. in Amts- und Rechtshilfesachen durch öffentliche Körperschaften und andere der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, wenn für die Befreiung von der Gebührenpflicht Gegenseitigkeit besteht;
  • 3. für einfache Beratung und Auskunftserteilung ohne Inanspruchnahme von Archivgut.

(4) Wiedergabegebühren

  • 1. Für die Wiedergabe von fotografischen Aufnahmen, amtlichen Schriftstücken, Plänen und Plakaten sind zu entrichten:

1.1 bei Publikationen von Büchern und Broschüren für einmalige Veröffentlichungen bei Auflagenhöhe

bis1.000 Ex.5,10 Euro s/w10,20 Euro farbig
bis5.000 Ex.10,20 Euro s/w20,50 Euro farbig
bis10.000 Ex.20,50 Euro s/w40,90 Euro farbig
bis50.000 Ex.30,70 Euro s/w61,40 Euro farbig
über50.000 Ex.51,10 Euro s/w102,30 Euro farbig

1.2 bei Zeitungs- / Zeitschriftenpublikationen für einmalige Veröffentlichung bei Auflagenhöhe

bis5.000 Ex.20,50 Euro s/w40,90 Euro farbig
bis50.000 Ex.51,10 Euro s/w102,30 Euro farbig
bis100.000 Ex.76,70 Euro s/w153,40 Euro farbig
bis250.000 Ex.102,30 Euro s/w204,50 Euro farbig
bis500.000 Ex.153,40 Euro s/w306,80 Euro farbig
über500.000 Ex.255,70 Euro s/w511,30 Euro farbig

1.3 bei VHS und elektronischen Medien (maximale Auflösung von 80 dpi bzw. 200 x 300 Pixel) für einmalige Veröffentlichung bei Auflagenhöhe

bis1.000 Ex.10,20 Euro s/w20,50 Euro farbig
bis5.000 Ex.20,50 Euro s/w40,90 Euro farbig
bis500.000 Ex.61,40 Euro s/w102,30 Euro farbig
bis500.000 Ex.102,30 Euro s/w204,30 Euro farbig

1.4 für Ausstellungen

lokalhistorisch5,10 Euro s/w10,20 Euro farbig
andere25,60 Euro s/w51,10 Euro farbig

1.5 für die Herstellung von Plakaten, Postern und Werbeanzeigen

102,30 Euro s/w204,50 Euro farbig

(bis zu und je weitere angefangene 1.000 Exemplare)

1.6 für Buchumschläge und Covers

51,10 Euro s/w153,40 Euro farbig

(bis zu und je weitere angefangene 1.000 Exemplare)

1.7 für Postkarten

(je Aufnahme)12,80 Euro s/w38,30 Euro farbig

(bis zu und je weitere angefangene 1.000 Exemplare)

(5) Fotoherstellungsgebühren

Es sind zu errichten für

  • 1. Herstellung von Negativen

schwarz/weiß

Format 24x36 mm (Kleinbild)6,10 Euro
Format 6x6 cm / 6x7 cm10,20 Euro
Format 9x12 cm25,60 Euro
  • 2. Herstellung von Abzügen und Vergrößerungen

schwarz/weiß hochglänzend

Format 13x18 cm7,15 Euro
Format 18x24 cm9,70 Euro
Format 24x30 cm14,30 Euro
Format 30x4021,50 Euro
  • 3. Herstellung von Diapositiven farbig, ungerahmt
Format 24x36 mm9,20 Euro
Format 6x6 cm / 6x7 cm25,60 Euro
Format 9x12 cm51,10 Euro
  • 4. Herstellung von Mikrofilmserienaufnahmen pro Aufnahe 0,50 Euro

(mindestens 50 Aufnahmen)

  • 5. Xerokopien
DINA40,50 Euro
DINA31,00 Euro

Gebühren nach Abs. 1 Nr. 1 werden zusätzlich nicht erhoben.

  • 6. Filmkopien

Bei der Herstellung von Film- und Videokopien durch Fremdfirmen werden die Preise der beauftragten Firmen zzgl. anfallender Ausgaben berechnet.

(6) Für den Portoaufwand, evtl. Versicherung sowie eine besonders aufwändige Verpackung von zu versendenden Archivgut werden Gebühren der tatsächlich anfallenden Kosten erhoben.

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