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Zitierfest

MucMonacensia-GebuehrenS · Monacensia-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 1 MucMonacensia-GebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2003.

Für die Benutzung des Monacensia-Literaturarchivs erhebt die Landeshauptstadt München Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucMonacensia-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucMonacensia-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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