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Zitierfest

MucMonacensia-GebuehrenS · Monacensia-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucMonacensia-GebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2003.

Hinsichtlich der Stundung, Niederschlagung und des Erlasses von Gebühren finden gemäß Art. 13 Abs. 1 KAG die einschlägigen Bestimmungen der Abgabeordnung (AO) sowie der Einziehungsordnung der Landeshauptstadt München Anwendung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucMonacensia-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucMonacensia-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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