(1) Zur Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl werden ein oder mehrere Briefwahlvorstände gebildet.
(2) Die Zusammensetzung und die Beschlussfähigkeit entsprechen § 8.
MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München
(1) Zur Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl werden ein oder mehrere Briefwahlvorstände gebildet.
(2) Die Zusammensetzung und die Beschlussfähigkeit entsprechen § 8.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 9 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“