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Zitierfest

MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 9 MucMigrationsbeiratswahlO – Briefwahlvorstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.

(1) Zur Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl werden ein oder mehrere Briefwahlvorstände gebildet.

(2) Die Zusammensetzung und die Beschlussfähigkeit entsprechen § 8.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“

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