(1) Sämtliche Kosten der Wahl trägt die Landeshauptstadt München.
(2) Die zum Vollzug der Wahl vorgesehenen Ämter sind Ehrenämter.
(3) Wahlvorschläge, die mindestens einen Sitz errungen haben, erhalten eine Wahlkostenpauschale von 1.500,-- Euro.
MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München
(1) Sämtliche Kosten der Wahl trägt die Landeshauptstadt München.
(2) Die zum Vollzug der Wahl vorgesehenen Ämter sind Ehrenämter.
(3) Wahlvorschläge, die mindestens einen Sitz errungen haben, erhalten eine Wahlkostenpauschale von 1.500,-- Euro.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 35 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 35 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“