Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 36 MucMigrationsbeiratswahlO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.

(1) Diese Wahlordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München vom 07.09.2022 (MüABl. S. 539) außer Kraft.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 36 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 36 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten