Bekanntmachungen im Sinne dieser Wahlordnung erfolgen, wenn nicht anderes in dieser Wahlordnung festgelegt ist, durch öffentlichen Anschlag im Rathaus. Nachrichtlich werden sie im Internetauftritt der Landeshauptstadt München auf den Seiten des Wahlamts veröffentlicht.
MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München
§ 33 MucMigrationsbeiratswahlO – Öffentliche Bekanntmachung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.
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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 33 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 33 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“