Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 31 MucMigrationsbeiratswahlO – Annahme der Wahl

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.

Für die Annahme der Wahl gelten die Regelungen des Art. 47 GLKrWG und § 95 Abs. 1 GLKrWO sinngemäß.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 31 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 31 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten