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Zitierfest

MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 26 MucMigrationsbeiratswahlO – Auszählung der Stimmen und Ungültigkeit der Stimmabgabe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.

Hinsichtlich der Auszählung der Stimmen und der Kriterien für eine Ungültigkeit der Stimmzettel oder der Stimmabgabe gelten die Bestimmungen der §§ 80, 82, 83 und 85 GLKrWO entsprechend.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 26 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 26 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“

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