Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 22 MucMigrationsbeiratswahlO – Durchführung der Wahl

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.

Die Bestimmungen der Art. 15 bis 20 GLKrWG sowie der §§ 59 bis 65 GLKrWO sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Wahlvorstände auch diese Wahlordnung und die Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München erhalten.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 22 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 22 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten