(1) Der Stimmzettel wird in deutscher Sprache abgefasst.
(2) Der Stimmzettel enthält die vom Wahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge mit dem Kennwort und den in diesen Wahlvorschlägen enthaltenen Angaben über die Bewerber*innen mit Ausnahme des Tags der Geburt und der Anschrift. Die Wahlvorschläge erhalten auf dem Stimmzettel die gleiche Reihenfolge wie in der Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge.
(3) Die Wahlvorschläge enthalten in der Kopfleiste und neben jeder sich bewerbenden Person ein Feld für die Kennzeichnung. Jede*r Bewerber*in darf auf dem Stimmzettel innerhalb eines Wahlvorschlags bis zu dreimal aufgeführt werden.