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Zitierfest

MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 20 MucMigrationsbeiratswahlO – Bekanntmachung und Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.

(1) Spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag hat die oder der Wahlleiter*in die vom Wahlausschuss als zulässig anerkannten Wahlvorschläge mit den Angaben über den Namen der einreichenden Gruppierung sowie den Angaben zu den sich bewerbenden Personen öffentlich bekannt zu machen. Statt des Tags der Geburt ist das Geburtsjahr der sich bewerbenden Person anzugeben. Eine Veröffentlichung der Anschrift erfolgt nicht.

(2) Die Wahlvorschläge sind in alphabetischer Reihenfolge der Kennworte zu nennen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 20 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 20 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“

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