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Zitierfest

MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 18 MucMigrationsbeiratswahlO – Mängelbeseitigung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.

(1) Die oder der Wahlleiter*in hat die Wahlvorschläge nach Eingang unverzüglich auf Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, erfolgt die Aufforderung an die oder den Beauftragte*n, welche für die Mängelbeseitigung bis zum 52. Tag vor

dem Wahltag 12:00 Uhr Sorge zu tragen haben

(2) Zur Überprüfung der Gültigkeit der Wahlvorschläge können die jeweiligen Beauftragten beigezogen werden.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 18 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 18 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“

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