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Zitierfest

MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 15 MucMigrationsbeiratswahlO – Wahlscheine, Briefwahlunterlagen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.

Für die Ausstellung von Wahlscheinen und von Briefwahlunterlagen gelten die Vorgaben der §§ 22 bis 24 sowie §§ 27 bis 28 GLKrWO mit der Maßgabe, dass Wahlscheine bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, 12:00 Uhr beantragt werden können. § 25 GLKrWO findet keine Anwendung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“

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