(1) Wird einer Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis stattgegeben, so ist das Verzeichnis von Amts wegen zu berichtigen.
(2) Änderungen im Wählerverzeichnis, die aufgrund von § 3 erforderlich sind, werden von Amts wegen vorgenommen.
MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München
(1) Wird einer Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis stattgegeben, so ist das Verzeichnis von Amts wegen zu berichtigen.
(2) Änderungen im Wählerverzeichnis, die aufgrund von § 3 erforderlich sind, werden von Amts wegen vorgenommen.
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