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Zitierfest

MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 14 MucMigrationsbeiratswahlO – Änderung des Wählerverzeichnisses

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.

(1) Wird einer Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis stattgegeben, so ist das Verzeichnis von Amts wegen zu berichtigen.

(2) Änderungen im Wählerverzeichnis, die aufgrund von § 3 erforderlich sind, werden von Amts wegen vorgenommen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 MucMigrationsbeiratswahlO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 14 MucMigrationsbeiratswahlO? Zitiere den Wortlaut.“

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