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Zitierfest

MucMigrationsbeiratswahlO · Wahlordnung für den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 12 MucMigrationsbeiratswahlO – Wahlbenachrichtigung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.09.2026.

Jede wahlberechtigte Person erhält spätestens am Tag vor Beginn der Einsichtsfrist eine Benachrichtigung darüber, dass sie in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der Inhalt der Wahlbenachrichtigung ergibt sich aus § 16 Abs. 2 GLKrWO, mit der Maßgabe, dass die Aufforderung nach § 16 Abs. 2 Nr. 6 GLKrWO die Mitnahme eines Identitätsausweises oder Reisepasses sowie die Wahlbenachrichtigung und für Wahlberechtigte nach § 3 Abs. 2 den Personalausweis oder Reisepass umfasst.

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