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Zitierfest

MucMigrationsbeiratS · Satzung über den Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München

§ 3 MucMigrationsbeiratS – Zuschussvergaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.11.2025.

(1) Soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, kann der Migrationsbeirat nach Maßgabe von Richtlinien Zuschussvergaben empfehlen.

(2) Empfehlungen für die Vergabe von Zuschüssen bis 5.000,-- Euro trifft ein für diesen Zweck zu bildender Ausschuss des Migrationsbeirats (§ 9 Abs. 7), dem durch die Geschäftsordnung zusätzliche Aufgaben übertragen werden können, über 5.000,-- Euro die Vollversammlung. Der Vollversammlung vorbehaltene Zuschussvorgänge sind von dem Ausschuss vorzubehandeln. In Fällen, bei denen das Entscheidungsrecht bei der*dem Oberbürgermeister*in liegt, soll davon nur bei Rechtswidrigkeit, Widerspruch zu gesamtstädtischen Belangen oder Widerspruch zu der Gleichbehandlung der Geschlechter abgewichen werden.

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