Für Erlaubnisse, die aufgrund der außer Kraft getretenen Schlachthofsatzung erteilt wurden (Erlaubnisse), gelten die Regelungen dieser Satzung für Zuweisungen entsprechend. Die im Zusammenhang mit diesen Erlaubnissen erteilten Zuweisungen bleiben Bestandteile dieser Erlaubnisse und gelten für deren Dauer.
MucMaerkteS · Satzung über die Benutzung der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Satzung)
§ 7 MucMaerkteS – Erlaubnisse nach der Schlachthofsatzung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.
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