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Zitierfest

MucMaerkteS · Satzung über die Benutzung der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Satzung)

§ 7 MucMaerkteS – Erlaubnisse nach der Schlachthofsatzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

Für Erlaubnisse, die aufgrund der außer Kraft getretenen Schlachthofsatzung erteilt wurden (Erlaubnisse), gelten die Regelungen dieser Satzung für Zuweisungen entsprechend. Die im Zusammenhang mit diesen Erlaubnissen erteilten Zuweisungen bleiben Bestandteile dieser Erlaubnisse und gelten für deren Dauer.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucMaerkteS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucMaerkteS? Zitiere den Wortlaut.“

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