Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucMaerkteS · Satzung über die Benutzung der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Satzung)

§ 3 MucMaerkteS – Benutzer_in

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

Benutzer_in der MM ist,

  • 1. wer eine Zuweisung gemäß § 4 Abs. 1 oder vor Inkrafttreten dieser Satzung aufgrund der Markthallen-Satzung, Schlachthofsatzung, Großmarkthallen-Satzung oder Lebensmittelmarktsatzung erhalten hat (Zuweisungsnehmer_in),
  • 2. wer gemäß § 18 oder vor Inkrafttreten dieser Satzung aufgrund der Markthallen-Satzung oder Großmarkthallen-Satzung zugelassen worden ist (Zulassungsinhaber_in),
  • 3. wer Ware bei Zuweisungsnehmer_innen, Vertragspartner_innen mit Sondervereinbarung einkauft (Kund_in),
  • 4. wer Ware für Zuweisungsnehmer_innen, Vertragspartner_innen mit Sondervereinbarung oder Zulassungsinhaber_innen in das Satzungsgebiet einbringt oder ausführt,
  • 5. wer eine Sondervereinbarung gemäß § 8 abgeschlossen hat oder
  • 6. wer vor Inkrafttreten dieser Satzung eine Erlaubnis aufgrund der außer Kraft getretenen Schlachthofsatzung erhalten hat (Erlaubnisinhaber_in).

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucMaerkteS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucMaerkteS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten