Benutzer_in der MM ist,
- 1. wer eine Zuweisung gemäß § 4 Abs. 1 oder vor Inkrafttreten dieser Satzung aufgrund der Markthallen-Satzung, Schlachthofsatzung, Großmarkthallen-Satzung oder Lebensmittelmarktsatzung erhalten hat (Zuweisungsnehmer_in),
- 2. wer gemäß § 18 oder vor Inkrafttreten dieser Satzung aufgrund der Markthallen-Satzung oder Großmarkthallen-Satzung zugelassen worden ist (Zulassungsinhaber_in),
- 3. wer Ware bei Zuweisungsnehmer_innen, Vertragspartner_innen mit Sondervereinbarung einkauft (Kund_in),
- 4. wer Ware für Zuweisungsnehmer_innen, Vertragspartner_innen mit Sondervereinbarung oder Zulassungsinhaber_innen in das Satzungsgebiet einbringt oder ausführt,
- 5. wer eine Sondervereinbarung gemäß § 8 abgeschlossen hat oder
- 6. wer vor Inkrafttreten dieser Satzung eine Erlaubnis aufgrund der außer Kraft getretenen Schlachthofsatzung erhalten hat (Erlaubnisinhaber_in).