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Zitierfest

MucMaerkteS · Satzung über die Benutzung der Märkte München der Landeshauptstadt München (Märkte München-Satzung)

§ 19 MucMaerkteS – Tageseinfahrtscheine / Kundenausweise

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2026.

Wer auf dem Betriebsgelände Großmarkthalle Ware einkaufen will, bedarf eines Tageseinfahrtscheines oder eines Kundenausweises der MM. Dies gilt auch für Kunden des Blumengroßmarktes, soweit sie über die Zentraleinfahrt auf das Betriebsgelände Großmarkthalle einfahren.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 19 MucMaerkteS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 19 MucMaerkteS? Zitiere den Wortlaut.“

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