Soweit für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes weitergehende naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, bleiben diese unberührt.
MucLSGVOHirschauObereIsarau · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet „Hirschau und Obere Isarau“
§ 8 MucLSGVOHirschauObereIsarau – Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.
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