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Zitierfest

MucLSGVOHirschauObereIsarau · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet „Hirschau und Obere Isarau“

§ 8 MucLSGVOHirschauObereIsarau – Verhältnis zu anderen naturschutzrechtlichen Bestimmungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.

Soweit für den Bereich des Landschaftsschutzgebietes weitergehende naturschutzrechtliche Vorschriften bestehen, bleiben diese unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucLSGVOHirschauObereIsarau nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucLSGVOHirschauObereIsarau? Zitiere den Wortlaut.“

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