(1) Zweck der Festlegung des Landschaftsschutzgebietes „Hirschau und Obere Isarau“ ist es,
- 1. das landesweit bedeutsame, vielfältige Gefüge auentypischer Lebensräume mit Altwässern, Flutrinnen, Kleingewässern, Nass- und Feuchtlebensräumen, vegetationsarmen Sedimentbänken, Trockenlebensräumen (Kalk-Trockenrasen) auf Brennen, Gebüschen sowie Auenwäldern einschließlich der Isarleite, Terrassenkante und Böschungen zu erhalten oder wiederherzustellen;
- 2. die landesweit bedeutsamen Lebensgemeinschaften der Aue mit ihren typischen, seltenen oder gefährdeten Pflanzen- und Tierarten in ihrem Lebensraum zu erhalten, zu fördern und zu vernetzen unter besonderer Berücksichtigung auch des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP);
- 3. die Waldteile ihrem Standort und ihrem historisch gewachsenen Charakter entsprechend zu erhalten und zu entwickeln und den Aufbau eines liegenden und stehenden Totholzbestands sowie den Anteil an Biotopbäumen als Lebensraumrequisiten für Spechte, andere Höhlenbrüter und totholzbewohnende Insekten zu fördern;
- 4. die durch die Standortfaktoren, die Tier- und Pflanzenwelt, die Nutzungsgeschichte sowie die Eigenschaft zum Teil als historische Gartenanlage bestimmte natürliche Eigenart des Gebietes zu bewahren oder durch Pflege wiederherzustellen;
- 5. das charakteristische Landschaftsbild sowie dessen Vielfalt, Eigenart und Schönheit zu erhalten;
- 6. einen für die Erholung, das Stadtklima und die Lufthygiene wichtigen zusammenhängenden Landschaftsraum zu erhalten;
- 7. die Gewässerläufe mit angemessenen Puffer- und Vernetzungsstreifen als Lebensräume und natürliche Lebensgrundlagen mit ihren typischen, seltenen oder gefährdeten Tier- und Pflanzenarten zu bewahren und zu entwickeln, sowie den natürlichen Grundwasser- und Nährstoffhaushalt zu erhalten;
- 8. die noch offenen Hangquellen und Quellbereiche des Brunnbachs vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen und als Lebensraum hochspezialisierter, autochtoner Lebensgemeinschaften zu bewahren und zu entwickeln;
- 9. Habitatfunktionen für lebensraumtypische Tiergruppen, z.B. Spechte, Eulen und sonstige typische Vogelarten, Fledermäuse, Kleinsäuger, Amphibien, Käfer, Nacht- und Tagfalter und andere Insekten zu erhalten und zu entwickeln;
- 10. eine ungestörte Entwicklung der Tier- und Pflanzenwelt sowie ihrer Lebensgemeinschaften, insbesondere auch durch Lenkung der Erholungsnutzung zu gewährleisten.
(2) Schutzzweck für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“, Nr. 7537-301, soweit es Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes ist, ist außerdem die Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der nachfolgend aufgeführten Lebensraumtypen und Arten (Anhang I und II FFH-Richtlinie):
- 1. Auenwälder mit Erle, Esche (EU-Code 91EO*piroritär)
- 2. Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (EU-Code 6210)
- 3. Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen oder tonig-schluffigen Böden (EU-Code 6410)
- 4. Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (EU-Code 6430)
- 5. Fließgewässer mit flutender Wasservegetation (EU-Code 3260)
- 6. Biber (Castor fiber) (EU-Code 1337)
- 7. Groppe (Cottus gobio) (EU-Code 1163)
- 8. Grüne Keiljungfer (Ophiogomphus cecilia) (EU-Code 1037)
- 9. Huchen (Hucho hucho) (EU-Code 1105)
- 10. Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis) (EU-Code 1145)
- 11. Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior) (EU-Code 1014)
(3) Für das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“, Nr. 7537-301, soweit es Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes ist, werden folgende Erhaltungsziele festgesetzt:
- 1. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der großflächigen Auenlebensräume der Isar im Norden von München als Teil einer der bedeutsamsten Biotopverbundachsen zwischen Alpen und Donau.
- 2. Förderung der natürlichen Gewässer- und Geschiebedynamik. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der natürlichen Auengewässer mit verschiedenen Verlandungsstadien.
- 3. Erhaltung der Isar und ihrer Zuflüsse mit ihrer hohen Gewässerqualität und ihren naturnahen Gewässerstrukturen. Erhaltung der unbefestigten Uferzonen mit natürlichem Überflutungsregime, der Auwälder und Altwässer.
- 4. Erhaltung der Nebengewässer. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Anbindung und Durchgängigkeit der natürlichen Fluss- und Uferstrukturen sowie der hydrologischen Verhältnisse.
- 5. Erhaltung bzw. Wiederherstellung zusammenhängender, störungsarmer Auwaldkomplexe mit standortheimischer Baumartenzusammensetzung und naturnaher Bestandsstruktur. Erhaltung eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlen- und Horstbäumen. Erhaltung ungenutzter Bereiche sowie von Seigen und Flutrinnen.
- 6. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der weitgehend gehölzfreien Kalk-Trockenrasen und Pfeifengraswiesen sowie ihrer Vernetzung mit Magerstandorten auf Dämmen und entlang von Säumen. Erhaltung der Verzahnung mit Hochstaudenfluren und Auwäldern.
- 7. Erhaltung der feuchten Hochstaudensäume mit ihren charakteristischen Arten, ihrem Wasserhaushalt und ihrer natürlichen Struktur.
- 8. Erhaltung der Populationen des Bibers und ausreichend großer Räume, in denen er seine lebensraumgestaltende Dynamik entfalten kann.
- 9. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Huchen und der Groppe sowie ihrer Lebensräume in der Isar und den Seitengewässern in einer naturnahen Fischbiozönose.
- 10. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen des Schlammpeitzgers und seiner Habitate.
- 11. Erhaltung der Populationen der Grünen Keiljungfer. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Lebensräume in naturnahen, nährstoffarmen Fließgewässerabschnitten mit Sandbänken, Kiesgrund, besonnten und schattigen Uferbereichen; Erhalt der Larvalhabitate und angrenzender Pufferzonen.
- 12. Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Populationen der Schmalen Windelschnecke und ihrer Habitate einschließlich angrenzender Pufferzonen als Schutz vor Nährstoffeinträgen.