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Zitierfest

MucLSGVOHirschauObereIsarau · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet „Hirschau und Obere Isarau“

§ 2 MucLSGVOHirschauObereIsarau – Schutzgebietsgrenzen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.

(1) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von ca. 736 ha und liegt in der Landeshauptstadt München innerhalb der Gemarkung München 2, Schwabing, Freimann, Bogenhausen und Oberföhring. Es umfasst Teilbereiche des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“, Nr. 7537-301, mit einer Größe von ca. 194 ha.

(2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind in einer Karte, Maßstab 1 : 25.000, ausgefertigt am11. Juli 2024, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Verordnung ist, grob dargestellt. Die genauen Grenzen des Landschaftsschutzgebietes ergeben sich aus zwei Karten, Maßstab 1 : 5.000, die als Anlage 2, ausgefertigt am 02.08.2013, und als Anlage 3, ausgefertigt am 11. Juli 2024, Bestandteil dieser Verordnung sind und auf die Bezug genommen wird. Maßgebend für den Grenzverlauf ist hier die Außenkante der grün angelegten bzw. unterlegten Fläche. Die Karten werden bei der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und sind während der Dienststunden allgemein zugänglich.

In den Karten ist auch der vom räumlichen Geltungsbereich dieser Verordnung erfasste Teilbereich des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Isarauen von Unterföhring bis Landshut“, Nr. 7537-301, nachrichtlich dargestellt.

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