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Zitierfest

MucLSGVOHirschauObereIsarau · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet „Hirschau und Obere Isarau“

§ 1 MucLSGVOHirschauObereIsarau – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.

Die in der Landeshauptstadt München gelegenen nördlichen Isarauen im Bereich nördlich des Isarrings bis zur Stadtgrenze, der Flusslauf mit begleitenden Wäldern und weiteren naturnahen Strukturen, werden in den in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Grenzen als Landschaftsschutzgebiet „Hirschau und Obere Isarau“ geschützt. Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt auch zum Schutz von Teilflächen des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Isarauen von Unterföhrung bis Landshut“, Nr. 7537-301.

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