Die in der Landeshauptstadt München gelegenen nördlichen Isarauen im Bereich nördlich des Isarrings bis zur Stadtgrenze, der Flusslauf mit begleitenden Wäldern und weiteren naturnahen Strukturen, werden in den in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Grenzen als Landschaftsschutzgebiet „Hirschau und Obere Isarau“ geschützt. Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet erfolgt auch zum Schutz von Teilflächen des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Isarauen von Unterföhrung bis Landshut“, Nr. 7537-301.
MucLSGVOHirschauObereIsarau · Verordnung der Landeshauptstadt München über das Landschaftsschutzgebiet „Hirschau und Obere Isarau“
§ 1 MucLSGVOHirschauObereIsarau – Schutzgegenstand
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2024.
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