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Zitierfest

MucLBVOWaldhornstrasse323 · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils “Gehölzbestand und Baumreihe an der Waldhornstraße“ in Münchnen-Untermenzing (Muc Bio Nr. M-323)

§ 2 MucLBVOWaldhornstrasse323 – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren und zu entwickeln,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten und zu fördern,
  • 3. eine ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche mit hoher Strukturvielfalt inmitten von Wohnbebauungen und landwirtschaftlich genutzten Flächen zu bewahren,
  • 4. einen Austausch mit den Lebensgemeinschaften des Landschaftsschutzgebietes Angerlohe zu gewährleisten,
  • 5. zur Bereicherung und Auflockerung des Stadtbildes beizutragen.

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