(1) Der in der Landeshauptstadt München an der Waldhornstraße gelegene Gehölzbestand mit Baumreihe wird als Landschaftsbestandteil geschützt.
Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Gehölzbestand und Baumreihe an der Waldhornstraße“.
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 0,29 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl-Nr. 397 (t) und 398 (t), jeweils Gemarkung Untermenzing.
Die Grundstücke, die nur zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage), die Bestandteil dieser Verordnung ist, und der Karte mit Maßstab 1 : 1000, jeweils ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 15.12.1995.
Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000 und dort jeweils die Innenkarte der durchzogenen Grenzlinie, welche durch aneinandergereihte Punkte verdeutlicht wird.
Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München – Untere Naturschutzbehörde – archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.