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Zitierfest

MucLBVOSiemenswaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Siemenswäldchen" in München-Obersendling (Biotop Nr. M-227)

§ 2 MucLBVOSiemenswaeldchen – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. zur Verbesserung des Stadtklimas im Raum Obersendling beizutragen,
  • 4. einen wichtigen Vogelbiotop mit sehr hoher Brutvogelartenzahl zu schützen,
  • 5. den Rest eines naturnahen Waldbestandes innerhalb eines dicht besiedelten Stadtbereiches auch im Hinblick auf seine ökologische Ausgleichsfunktion zu erhalten.

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