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Zitierfest

MucLBVOSiemenswaeldchen · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Siemenswäldchen" in München-Obersendling (Biotop Nr. M-227)

§ 1 MucLBVOSiemenswaeldchen – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

(1) Die in der Stadt München beim Betriebsgelände und dem Sportpark der Firma Siemens gelegenen Laubmischwaldreste werden als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Siemenswäldchen".

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus drei Teilflächen (a, b und c).

Die Teilfläche a hat eine Größe von 2,2472 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 445/2 (t), 500/5, 501/27 (t), 501/63 (t), 501/64, 507/12 (t), Gemarkung Thalkirchen.

Die Teilfläche b hat eine Größe von 2,1478 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 470 (t), 470/2 (t), 501/62 (t), Gemarkung Thalkirchen.

Die Teilfläche c hat eine Größe von 0,3010 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 501 (t), 501/63 (t), Gemarkung Thalkirchen.

Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des Landschaftsbestandteils ergeben sich aus den Karten im Maßstab 1 : 5000 (Anlage) und 1 : 1000, jeweils ausgefertigt vom Vermessungsamt der Landeshauptstadt München am 12.03.1987, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

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