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Zitierfest

MucLBVOLangwiederHeide · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz der Teilflächen a und b des Landschaftsbestandteils „Langwieder Heide" in München-Langwied (Biotop Nr. M - 100 a und b)

§ 2 MucLBVOLangwiederHeide – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 18.12.2000.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteils ist es,

  • 1. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum, insbesondere für seltene, bedrohte und geschützte Arten zu bewahren,
  • 2. die Artenvielfalt der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten,
  • 3. zur Verbesserung des Stadtklimas und zur Belebung des Landschaftsbildes im Raum Langwied/Lochhausen beizutragen,
  • 4. als Teil miteinander in Verbindung stehender wertvoller Lebensräume den Austausch der Lebensgemeinschaften untereinander zu sichern,
  • 5. eine wertvolle ökologische Ausgleichs- und Rückzugsfläche zu bewahren.

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