(1) Die in der Stadt München an der Freilandstraße gelegenen Heideflächen werden als Landschaftsbestandteil geschützt. Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Langwieder Heide".
(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil besteht aus zwei Teilflächen (a und b).
Die Teilfläche a hat eine Größe von 4,13 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 2749 (t), 2750, 2751 (t), 2752 (t), 2753 (t), 2754/1 (t), 2755 (t), 2757 (t), Gemarkung Aubing.
Die Teilfläche b hat eine Größe von 23,23 ha und umfasst die folgenden Flurstücke: Fl.-Nrn. 2354/11 (t), 2618 (t), 2632 (t), 2670/3 (t), 2708 und 2723 (t), 2654 (t) Gemarkung Aubing.
Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.
(3) Die Lage und die genauen Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteils ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1 : 5000 (Anlage), die Bestandteil dieser Verordnung ist, und der Karte im Maßstab 1 : 1000, ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 08.03.1995. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1 : 1000. Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.