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Zitierfest

MucLBVOHochackerTeilflaeche · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteiles „Am Hochacker Teilfläche d“ in München Trudering (Biotop Nr. M-218 d)

§ 2 MucLBVOHochackerTeilflaeche – Schutzzweck

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.03.2005.

Zweck des geschützten Landschaftsbestandteiles ist es,

  • 1. die bereits unter Schutz gestellte Fläche des Biotop Nr. M-218 Am Hochacker zu vervollständigen und den ganzen Flächenkomplex als ökologische Rückzugsfläche mit hoher Strukturvielfalt in seiner wichtigen Funktion der Biotopvernetzung zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet Truderinger Wald zu bewahren,
  • 2. zum Erhalt des für den Bereich „Am Hochacker“ typischen, durch den Wechsel von offenen, mageren Wildgrasfluren mit Heideelementen sowie Wald- und Gehölzbereichen geprägten Landschaftsbildes in diesem Landschaftsraum beizutragen,
  • 3. den für den Bestand und die Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt notwendigen Lebensraum des wertvollen Gesamtbiotopkomplexes zu bewahren und zu entwickeln.

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