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MucLBVOHochackerTeilflaeche · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteiles „Am Hochacker Teilfläche d“ in München Trudering (Biotop Nr. M-218 d)

§ 1 MucLBVOHochackerTeilflaeche – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 10.03.2005.

(1) Die in der Landeshauptstadt München nördlich der Straße Am Hochacker gelegene Teilfläche d des Biotop Nr. M-218 wird als Landschaftsbestandteil geschützt.

Der Landschaftsbestandteil erhält die Bezeichnung „Am Hochacker - Teilfläche d“.

(2) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von 1,33 ha und umfasst folgende Flurstücke: Fl.Nrn. 558 (t) und 559 (t), jeweils Gemarkung Trudering.

Die Grundstücke, die zum Teil betroffen sind, wurden mit (t) gekennzeichnet.

(3) Die Lage und die genauen Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteils ergeben sich aus der Karte im Maßstab 1:5000 (Anlage), die Bestandteil dieser Verordnung ist, und der Karte im Maßstab 1:1000, jeweils ausgefertigt von der Landeshauptstadt München am 05.02.2005. Maßgebend ist der Eintrag in der Karte im Maßstab 1:1000 und dort jeweils die Innenkante der durchgezogenen Grenzlinie.

Diese Karte wird bei der Landeshauptstadt München - Untere Naturschutzbehörde - archivmäßig aufbewahrt und ist während der Dienststunden allgemein zugänglich.

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