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Zitierfest

MucLandschaftsschutzVO · Landschaftsschutzverordnung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucLandschaftsschutzVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 02.08.2013.

Vorhandene landschaftliche Verunstaltungen sind auf Anordnung der Unteren Naturschutzbehörde zu beseitigen, sofern es sich nicht um behördlich genehmigte Anlagen handelt und die Beseitigung zumutbar und ohne größere Aufwendungen möglich ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucLandschaftsschutzVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucLandschaftsschutzVO? Zitiere den Wortlaut.“

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