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Zitierfest

MucKostenS · Kostensatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucKostenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.07.2024.

(1) Diese Satzung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 01.01.2022 in Kraft.

§ 1 Abs. 2 tritt am 01.01.2023 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München (Kostensatzung) vom 24. Juni 1971 (MüABl. S. 91), zuletzt geändert durch Satzung vom 04. Dezember 2020 (MüABl. S. 735), außer Kraft.

Kommunales Kostenverzeichnis

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