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Zitierfest

MucKostenbeitragsSKindertagespflege · Satzung der Landeshauptstadt München über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in der qualifizierten Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege)

§ 4 MucKostenbeitragsSKindertagespflege – Beitragssatz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.

Für die Bildung, Erziehung und Betreuung eines Kindes in qualifizierter Kindertagespflege werden monatlich folgende Kostenbeiträge erhoben:

  • 1. Bis zu 20 Stunden pro Woche 38 Euro;
  • 2. Mehr als 20 bis zu 25 Stunden pro Woche 48 Euro;
  • 3. Mehr als 25 bis zu 30 Stunden pro Woche 58 Euro;
  • 4. Mehr als 30 bis zu 35 Stunden pro Woche 69 Euro;
  • 5. Mehr als 35 bis zu 40 Stunden pro Woche 79 Euro;
  • 6. Mehr als 40 bis zu 45 Stunden pro Woche 90 Euro;
  • 7. Mehr als 45 Stunden pro Woche 100 Euro.

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