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Zitierfest

MucKostenbeitragsSKindertagespflege · Satzung der Landeshauptstadt München über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in der qualifizierten Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege)

§ 3 MucKostenbeitragsSKindertagespflege – Beitragsmaßstab

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.

(1) Die Grundlage für die Berechnung des monatlichen Kostenbeitrages ist der durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bestätigte regelmäßige Betreuungsbedarf (Betreuungsstunden).

(2) Die Höhe des Kostenbeitrages bemisst sich nach der durchschnittlichen Betreuungszeit pro Tag bezogen auf eine 5-Tage-Woche. Findet die Betreuung nur an einzelnen Tagen pro Woche statt oder variiert die Betreuungszeit, so wird eine durchschnittliche Betreuungszeit pro 5-Tage-Woche errechnet (Buchungszeiten). Die Buchungszeiten sind nach den folgenden Buchungsstufen gestaffelt:

Bis 4 Stunden pro Tag (entspricht bis zu 20 Stunden pro Woche);

Mehr als 4 bis 5 Stunden pro Tag (entspricht mehr als 20 bis zu 25 Stunden pro Woche);

Mehr als 5 bis 6 Stunden pro Tag (entspricht mehr als 25 bis zu 30 Stunden pro Woche);

Mehr als 6 bis 7 Stunden pro Tag (entspricht mehr als 30 bis zu 35 Stunden pro Woche);

Mehr als 7 bis 8 Stunden pro Tag (entspricht mehr als 35 bis zu 40 Stunden pro Woche);

Mehr als 8 bis 9 Stunden pro Tag (entspricht mehr als 40 bis zu 45 Stunden pro Woche);

Mehr als 9 Stunden pro Tag (entspricht mehr als 45 Stunden pro Woche).

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