Beitragspflichtig sind die Eltern, mit denen das Kind zusammen lebt, und das Kind. Lebt das Kind nur mit einem Elternteil zusammen, so tritt dieser an die Stelle der Eltern. Mehrere Beitragspflichtige haften als Gesamtschuldner.
MucKostenbeitragsSKindertagespflege · Satzung der Landeshauptstadt München über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Förderung in der qualifizierten Kindertagespflege nach §§ 23 und 24 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) (Kostenbeitragssatzung Kindertagespflege)
§ 2 MucKostenbeitragsSKindertagespflege – Beitragspflichtiger Personenkreis
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 21.12.2021.
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