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Zitierfest

MucKlimaS · Satzung zur Umsetzung sozial gerechter Klimaziele auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (KlimaS)

§ 9 MucKlimaS – Treibhausgasmonitoring

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2021.

(1) Das Referat für Klima- und Umweltschutz stellt der Stadt und ihren kommunalen Unternehmen die geeigneten Instrumente zur Verfügung, so dass diese regelmäßig nach einem definierten Berechnungsstandard ihren jeweiligen CO2-Fußabdruck berechnen können und der gesamte CO2-Fußabdruck im Wirkungskreis der Stadt regelmäßig berechnet werden kann.

(2) Das Referat für Klima- und Umweltschutz berechnet regelmäßig auf Basis eines Berechnungsstandards die Summe der insgesamt innerhalb des Gebiets der Landeshauptstadt München entstandenen Treibhausgasemissionen.

(3) Das Referat für Klima- und Umweltschutz erstellt regelmäßig einen Bericht über

  • 1. die seitens der Stadt und ihrer kommunalen Unternehmen emittierten Treibhausgasemissionen aufgrund der jeweiligen Einzelberechnung nach Abs. 1;
  • 2. die insgesamt innerhalb des Gebiets der Landeshauptstadt München emittierten Treibhausgasemissionen nach Abs. 2 und
  • 3. die Erreichung der festgelegten Zwischenziele und den Stand der Umsetzung der in § 4 genannten Ziele.

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