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Zitierfest

MucKlimaS · Satzung zur Umsetzung sozial gerechter Klimaziele auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (KlimaS)

§ 8 MucKlimaS – Finanzierung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2021.

(1) Die Landeshauptstadt München stellt in jedem Haushaltsjahr unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel gesonderte zusätzliche Haushaltsmittel zur Förderung der Maßnahmen, die der Erreichung der in § 4 genannten Ziele dienen zur Verfügung.

(2) Die Koordinierung und inhaltliche Steuerung der in Abs. 1 genannten Haushaltsmittel übernimmt das Referat für Klima- und Umweltschutz.

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„Was regelt § 8 MucKlimaS? Zitiere den Wortlaut.“

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