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Zitierfest

MucKlimaS · Satzung zur Umsetzung sozial gerechter Klimaziele auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (KlimaS)

§ 10 MucKlimaS – Bildung und Fortbildung im Bereich Klimaschutz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2021.

(1) Die Erziehungs- und Bildungsträger der Landeshauptstadt München sollen über Ursachen und Bedeutung des Klimawandels sowie die Aufgaben des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel aufklären und das Bewusstsein des Einzelnen für die Mitwirkung und Verantwortung fördern.

(2) Das Referat für Klima- und Umweltschutz führt regelmäßig Schulungen der Beschäftigten der Stadt und der kommunalen Unternehmen bezüglich geeigneter Maßnahmen zur Erreichung der in § 4 genannten Ziele durch.

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„Was regelt § 10 MucKlimaS? Zitiere den Wortlaut.“

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