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Zitierfest

MucKlimaS · Satzung zur Umsetzung sozial gerechter Klimaziele auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (KlimaS)

§ 11 MucKlimaS – Klimarat

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2021.

(1) Die Landeshauptstadt München richtet einen Klimarat ein. Der Klimarat nimmt Stellung zu Grundsatzentscheidungen der Stadt im Klimaschutz und ist kritisch-konstruktiver Begleiter und Berater der Stadt bei der Fortschreibung der Klimastrategie.

(2) Die Rechte und Pflichten des Klimarats ergeben sich aus einer gesonderten Satzung.

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„Was regelt § 11 MucKlimaS? Zitiere den Wortlaut.“

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