Die Stadt wirkt auf den Abschluss von freiwilligen Klimaschutzvereinbarungen und auf die freiwillige Bildung von Klimaschutzbündnissen mit Unternehmen hin. Ziel dieser Klimaschutzvereinbarungen und Klimaschutzbündnisse ist es, die Treibhausgasemissionen und den Energieverbrauch der Unternehmen zu reduzieren.
MucKlimaS · Satzung zur Umsetzung sozial gerechter Klimaziele auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (KlimaS)
§ 12 MucKlimaS – Klimaschutzvereinbarungen mit privaten Unternehmen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2021.
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„Was regelt § 12 MucKlimaS? Zitiere den Wortlaut.“