Die Landeshauptstadt München schafft in ihrem Wirkungskreis die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der folgenden Ziele:
- 1. Klimaneutralität der Stadt und ihrer kommunalen Unternehmen bis zum Jahr 2030;
- 2. Klimaneutralität innerhalb des gesamten Gebiets der Landeshauptstadt München bis 2035 und
- 3. eine an die Folgen des Klimawandels angepasste Landeshauptstadt München.
- 4. Bei Beteiligungsgesellschaften, bei denen § 5 Abs. 3 nicht greift, wirken die Gesellschaftsvertreter*innen im Sinne dieser Satzung.