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Zitierfest

MucKlimaS · Satzung zur Umsetzung sozial gerechter Klimaziele auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (KlimaS)

§ 4 MucKlimaS – Ziele

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2021.

Die Landeshauptstadt München schafft in ihrem Wirkungskreis die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zur Erfüllung der folgenden Ziele:

  • 1. Klimaneutralität der Stadt und ihrer kommunalen Unternehmen bis zum Jahr 2030;
  • 2. Klimaneutralität innerhalb des gesamten Gebiets der Landeshauptstadt München bis 2035 und
  • 3. eine an die Folgen des Klimawandels angepasste Landeshauptstadt München.
  • 4. Bei Beteiligungsgesellschaften, bei denen § 5 Abs. 3 nicht greift, wirken die Gesellschaftsvertreter*innen im Sinne dieser Satzung.

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