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Zitierfest

MucKlimaS · Satzung zur Umsetzung sozial gerechter Klimaziele auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München (KlimaS)

§ 3 MucKlimaS – Anwendungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2021.

(1) Bundes- oder landesrechtliche Vorschriften haben Vorrang vor dieser Satzung.

(2) Soweit die Belange des Klimaschutzes aufgrund bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften ausdrücklich oder im Rahmen öffentlicher Belange seitens der Stadt zu berücksichtigen sind, finden die Vorschriften dieser Satzung unter Berücksichtigung der fachgesetzlichen Systematik ergänzende Anwendung.

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