(1) Der Klimarat wird von einer*einem Sprecher*in nach außen vertreten.
(2) Der*Die Sprecher*in und dessen*deren Stellvertretung werden vom Klimarat aus den Reihen
des Klimarats gewählt.
(3) Genaueres regelt die Geschäftsordnung des Klimarats.
MucKlimaratS · Satzung zur Einführung eines Klimarates der Landeshauptstadt München (KlimaratS)
(1) Der Klimarat wird von einer*einem Sprecher*in nach außen vertreten.
(2) Der*Die Sprecher*in und dessen*deren Stellvertretung werden vom Klimarat aus den Reihen
des Klimarats gewählt.
(3) Genaueres regelt die Geschäftsordnung des Klimarats.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucKlimaratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 5 MucKlimaratS? Zitiere den Wortlaut.“