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Zitierfest

MucKlimaratS · Satzung zur Einführung eines Klimarates der Landeshauptstadt München (KlimaratS)

§ 5 MucKlimaratS – Sprecher*in

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 02.12.2025.

(1) Der Klimarat wird von einer*einem Sprecher*in nach außen vertreten.

(2) Der*Die Sprecher*in und dessen*deren Stellvertretung werden vom Klimarat aus den Reihen

des Klimarats gewählt.

(3) Genaueres regelt die Geschäftsordnung des Klimarats.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucKlimaratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucKlimaratS? Zitiere den Wortlaut.“

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