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Zitierfest

MucKlimaratS · Satzung zur Einführung eines Klimarates der Landeshauptstadt München (KlimaratS)

§ 4 MucKlimaratS – Vorsitz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 02.12.2025.

(1) Der Klimarat wird von einer*einem Vorsitzenden geleitet.

(2) Den Vorsitz führt die*der Oberbürgermeister*in, bei Verhinderung deren Vertretung.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucKlimaratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucKlimaratS? Zitiere den Wortlaut.“

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