(1) Der Klimarat wird von einer*einem Vorsitzenden geleitet.
(2) Den Vorsitz führt die*der Oberbürgermeister*in, bei Verhinderung deren Vertretung.
MucKlimaratS · Satzung zur Einführung eines Klimarates der Landeshauptstadt München (KlimaratS)
(1) Der Klimarat wird von einer*einem Vorsitzenden geleitet.
(2) Den Vorsitz führt die*der Oberbürgermeister*in, bei Verhinderung deren Vertretung.
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucKlimaratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 4 MucKlimaratS? Zitiere den Wortlaut.“