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Zitierfest

MucKindertageseinrichtungS · Kindertageseinrichtungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 3 MucKindertageseinrichtungS – Rangstufen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 28.02.2025.

Die Rangstufen gelten in der aufgeführten Reihenfolge.

  • 1. Rangstufe 1:

In allen Kindertageseinrichtungen mit mindestens zwei Altersbereichen gilt:

  • a) Kinder, die in einer Einrichtung den Altersbereich bis drei Jahre besuchen, können in dieser vorrangig in den Altersbereich drei bis sechs Jahre überwechseln. Die Rangstufe 1 wird Kindern des Altersbereichs bis drei Jahre beim Wechsel in den Altersbereich drei bis sechs Jahre nur zuerkannt, wenn das Kind spätestens am 01.09. bzw. bei unterjähriger Platzvergabe zum Tag des vorgesehenen Aufrückens bereits drei Jahre alt ist. Kindern, die am 01.09. zwei Jahre und zehn Monate alt sind, kann dieser Vorrang für das Aufrücken in den Altersbereich drei bis sechs Jahre bereits vorzeitig zuerkannt werden, wenn genug freie Plätze vorhanden sind, um alle anderen Kinder dieser Einrichtung mit Rangstufe 1, die am 01.09. bereits drei Jahre alt sind und damit nicht mehr im Altersbereich Kinderkrippe verbleiben können, aufrücken zu lassen. ;
  • b) Kinder, die in einer Einrichtung den Altersbereich drei bis sechs Jahre besuchen, können in

dieser vorrangig in den Altersbereich ab sechs Jahre überwechseln, wenn sie im zugehörigen Grundschulsprengel ihre Hauptwohnung haben.

  • 2. Rangstufe 2:

In allen Kindertageseinrichtungen werden die Plätze vorrangig an die Kinder vergeben, die im Vorjahr bereits einen Platz in derselben Einrichtung erhalten hatten und bis zum Ablauf von acht Wochen nach erstmaligem Eintritt in die Einrichtung durch Abmeldung aus pädagogischen Gründen ausgeschieden sind. Die von der Aufnahme in die Schule zurückgestellten Kinder sind ab dem Erlass des Zurückstellungsbescheids gleichgestellt.

  • 3. Rangstufe 3:

Hortplätze/Plätze für Schulkinder werden vorrangig an Kinder vergeben, die im jeweils zugeordneten Schulsprengel wohnen.

  • 4. Rangstufe 4:

Darüber hinaus verfügbare Plätze werden auf die Alters- oder Jahrgangsstufen nach Hauskonzeption verteilt. Kinder, die am 01.09. zwei Jahre und zehn Monate alt sind, werden für Kindergartenplätze/Altersbereich drei bis sechs Jahre der Altersgruppe der Dreijährigen zugerechnet.

  • 5. Rangstufe 5:

Darüber hinaus verfügbare Plätze können im Einzelfall nach Genehmigung durch das Referat für Bildung und Sport/KITA durch jüngere oder ältere Kinder belegt werden.

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