(1) An der Heilpädagogischen Tagesstätte haben wöchentlich einmal die Leitung bzw. deren Stellvertretung, der Psychologe/die Psychologin und die Gruppenleitung eine Sprechstunde.
Darüber hinaus können in Ausnahmefällen Sprechstunden nach Vereinbarung abgehalten werden.
(2) Elternabende finden mindestens viermal im Schuljahr statt. Die Schulleitung und die Lehrkräfte der betroffenen Schulen, insbesondere der Förderschule zur Erziehungshilfe an der Allescherstraße, können zu einzelnen Themen eingeladen werden.
(3) Soweit erforderlich können die Gruppenleitungen im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten Hausbesuche durchführen.
(4) Der Aufenthalt in den Räumen der Heilpädagogischen Tagesstätte ist, abgesehen von Elternsprechstunden, Elternabenden und sonstigen Veranstaltungen der Tagesstätte zusammen mit den Erziehungsberechtigten, grundsätzlich nur den Dienstkräften erlaubt.