(1) Die Heilpädagogische Tagesstätte ist Montag bis Freitag von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr geöffnet.
(2) Die Heilpädagogische Tagesstätte ist im August und an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. An den übrigen schulfreien Tagen ist die Heilpädagogische Tagesstätte nur für Kinder geöffnet, deren Betreuung aufgrund der Familiensituation nicht gewährleistet ist.
(3) Wird die Heilpädagogische Tagesstätte auf Anordnung der Gesundheitsbehörde oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen, haben die Erziehungsberechtigten keinen Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes in eine andere Einrichtung oder auf Schadensersatz.